Das hängt vom Baujahr ab ...


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Abgeschickt von Valentino am 13 August, 2005 um 07:42:59:

Antwort auf: H-Kennzeichen und trozdem AU? von Arndt am 13 August, 2005 um 01:54:56:


... den das H-Kennzeichen alleine bedeutet keine AU Befreiung.
Ich glaube mich zu erinnern, dass bei Erstzulassung vor dem 01.07.1969 keine AU Notwendig ist.
Bei späteren Baujahren dagegen schon.

Grüße

Valentino


: Hallo Spiderfreunde,

: kann es sein, dass ich troz H-Kennzeichen zur AU muss? Ist ja eigentlich unnütz und kostet mich nur zusätzlich geld, da ja hier eine Steuerpauschale vorliegt...
: Mir haben schon einige Kollegen gesagt, dass sie keine AU Plakette hätten!
: Wie ist es bei euch?

: Gruß,
: Arndt





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