Abgeschickt von Valentino am 13 August, 2005 um 07:42:59:
Antwort auf: H-Kennzeichen und trozdem AU? von Arndt am 13 August, 2005 um 01:54:56:
... den das H-Kennzeichen alleine bedeutet keine AU Befreiung.
Ich glaube mich zu erinnern, dass bei Erstzulassung vor dem 01.07.1969 keine AU Notwendig ist.
Bei späteren Baujahren dagegen schon.
Grüße
Valentino
: Hallo Spiderfreunde,
: kann es sein, dass ich troz H-Kennzeichen zur AU muss? Ist ja eigentlich unnütz und kostet mich nur zusätzlich geld, da ja hier eine Steuerpauschale vorliegt...
: Mir haben schon einige Kollegen gesagt, dass sie keine AU Plakette hätten!
: Wie ist es bei euch?
: Gruß,
: Arndt